Beiträge ordentlicher Mitglieder
Das European Public Network erhebt einen Mitgliedsbeitrag nach Maßgabe der eigenen Beitragsordnung. Die Höhe des Beitrags für ordentliche Mitglieder bemisst sich nach § 2 daher wie folgt:
- 250 EUR für Start-Ups, kleine Unternehmen und KdÖR (Beitrag S)
- 250 EUR für Universitäten, Fachhochschulen und gemeinnützigen Organisationen
- 2.500 EUR für mittelständische Unternehmen und KdÖR (Beitrag M)
- 4.900 EUR für große Unternehmen oder KdÖR (Beitrag L)
Ergänzende Hinweise zum Beitrag:
Die Beitragsordnung trifft zusammengefasst folgende Festlegungen:
- Für fördernde und assoziierte Mitglieder entspricht der Beitragshöhe der ordentlichen Mitglieder.
- Für natürliche Personen beträgt der Mitgliedsbeitrag 250 EUR.
- Beitrag S: weniger als 100 Mitarbeiter und weniger als 10 Mio. EUR Jahresumsatz.
- Beitrag M: 100 bis 499 Mitarbeiter oder einen Jahresumsatz zwischen 10 und 100 Mio. EUR.
- Beitrag L: mehr als 499 Mitarbeiter oder einen Jahresumsatz von mehr als 100 Mio. EUR.
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